Paragraph 2 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung besagt: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit."Auch als Rechtsfahrgebot bekannt.
Soweit die Theorie...
Als ich vor kurzem auf der A8 von Stuttgart Richtung Karlsruhe mit dem Auto unterwegs war, ist mir - wie schon so oft davor - ein interessantes Phänomen aufgefallen.
Als ich vor kurzem auf der A8 von Stuttgart Richtung Karlsruhe mit dem Auto unterwegs war, ist mir - wie schon so oft davor - ein interessantes Phänomen aufgefallen.
Über Kilometer hinweg war ich, neben wenigen LKWs, der einzige Autofahrer auf der rechten Fahrspur. Ok, es war an diesem regnerischen Vormittag nicht besonders viel los, aber ist schon bemerkenswert, dass es noch genügend Leute gibt die wohl noch nie etwas vom Rechtsfahrgebot gehört haben. So wird stur auf der linken Spur gefahren, auch wenn damit Fahrzeuge mit Überholabsicht ausgebremst werden oder rechts überholen müssen. Genauso auch die ganzen Mittelspurfahrer, die trotz einer freien rechten Spur konsequent auf der mittleren Bahn bleiben. Bei unseren amerikanischen Mitbürgen aus den umliegenden Kasernen kann ich das noch einigermaßen nachvollziehen, da sie wohl weder die deutschen Verkehrsregeln kennen und der Traffic Report des amerikanischen Radiosenders AFN The Eagle sein übriges tut und die rechte Spur der Autobahn als Truck Lane bezeichnet.
Wer mometan ohne Überholabsicht links fährt zahlt ein Bußgeld von 25€, wer dabei nachfolgenden Verkehr behindert, auch wenn selbst die erlaubte Höchstgeschwindigkeit schon gefahren wird, zahlt 40€ und kassiert einen Punkt in Flensburg. Ab Februar 2009 steigt dieser Betrag auf 80€, doch es bleibt abzuwarten ob durch diese Maßnahme sich mehr Leute an das Rechtsfahrgebot und dadurch weniger Staus, Drängelein und Unfälle geschehen.

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